Als Bauernlegen bezeichnet man die Enteignung und das Einziehen von Bauernhöfen durch Grundherren, um sie als Gutsland selbst zu bewirtschaften. Auch das Aufkaufen freier Bauernhöfe, oftmals unter Anwendung von Druckmitteln, wird als Bauernlegen bezeichnet. Das Legen der Bauerngüter hatte in der Regel den Zweck, das Einkommen der Gutsbesitzer durch unmittelbare Bewirtschaftung der meist nur geringen Ertrag abwerfenden Güter zu erhöhen. (…) Insbesondere in Mecklenburg und Vorpommern verschwanden nach dem Dreißigjährigen Krieg durch das Bauernlegen sowie durch Zusammenlegen mehrerer Hofstellen zu Kleingütern immer mehr eigenständige Bauernhöfe, während die Rittergüter immer größer wurden. (…)

Quelle: Wikipedia